Platzregeln| Weiße Pfähle: | Ausgrenze | | Blaue Pfähle: | Boden in Ausbesserung | | Gelbe Pfähle: | Frontales Wasserhindernis | | Rote Pfähle: | Seitliches Wasserhindernis |
Entfernungsmarkierungen sind grüne Pfosten mit weißem Ring. 3 weiße Ringe = 200 m 2 weiße Ringe = 150 m 1 weißer Ring = 100 m, jeweils bis Anfang Grün - Boden in Ausbesserung: Blau gekennzeichnete Flächen, angepflockte Bäume, Neuanpflanzungen mit einer blauen Markierung und Neuanpflanzungen mit einer Kunststoffschutzhülle.
Diese Zonen dürfen mit Caddywagen nicht betreten werden. In den o.a. Zonen muss straflos Erleichterung in Anspruch genommen werden! - Alle Wirtschaftswege und Entfernungspfähle sind nach Regel 24.2 unbewegliche Hemmnisse.
- Die Absperrketten sind nach Regel 24.1 bewegliche Hemmnisse.
- Steine im Bunker dürfen straflos entfernt werden.
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